Wertgutachten für Nachlassverwaltung, Kanzleien und Versicherungen

ANTIK & KUNST erstellt Wertgutachten und Bewertungen für institutionelle und professionelle Auftraggeber sowie für Erbengemeinschaften. Gegenstand der Bewertung können einzelne hochwertige Objekte, Sammlungen oder gemischte Nachlassbestände sein.

Für wen wir arbeiten

Bewertungen werden unter anderem für Versicherungen, Anwaltskanzleien, Nachlassverwaltungen und Erbengemeinschaften erstellt. Typische Anlässe sind Vermögensaufstellungen, Erbauseinandersetzungen, Versicherungsfälle oder die dokumentierte Einordnung eines Bestands.

Welche Objektbereiche wir abdecken

Bewertet werden können Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Gemälde, Grafik, Antiquitäten, Porzellan, Ikonen, Bronzen, Teppiche und Sammlungen. Bei gemischten Beständen wird vor Auftragsannahme geklärt, welche Bereiche erfasst werden sollen.

Die Bewertung kann je nach Auftrag einzelne Objekte oder einen umfangreicheren Bestand betreffen.

Ablauf und Fristen

  1. Anfrage mit Anlass, Objektgruppen, Umfang und gewünschter Form der Dokumentation.
  2. Klärung, ob eine Sichtung im Ladengeschäft oder vor Ort erforderlich ist.
  3. Festlegung von Honorar, Frist und Bewertungszweck.
  4. Sichtung und Dokumentation.
  5. Schriftliche Ausfertigung entsprechend dem vereinbarten Auftrag.

Die Sichtung selbst dauert je nach Umfang von einer bis zu mehreren Stunden. Für einzelne Objekte ist eine kurzfristige Bearbeitung möglich, für gemischte Nachlassbestände wird ein Termin vereinbart.

Einzugsgebiet

Termine vor Ort werden in Lübeck und im Lübecker Umland wahrgenommen. Einzelne Objekte können Sie unabhängig davon ins Ladengeschäft bringen oder nach Absprache übersenden.

Bewertung und möglicher Ankauf

ANTIK & KUNST ist zugleich Kunst- und Antiquitätenhändler und kauft Wertgegenstände an. Für professionelle Auftraggeber muss deshalb transparent geregelt sein, wie eine unabhängige Bewertung und ein später möglicher Ankauf voneinander getrennt werden.

Die Regel ist eindeutig: Was begutachtet wird, wird nicht angekauft. Damit entsteht der Interessenkonflikt gar nicht erst. Sie erhalten eine Bewertung, bei der der Bewertende kein eigenes wirtschaftliches Interesse am Objekt hat – und müssen sich in der Akte nicht mit der Frage befassen, ob beides sauber getrennt wurde.

Qualifikation

Bernd Dose führt ANTIK & KUNST seit Januar 1987. Nach dem Abitur begann er ein Studium der Kunstgeschichte und kam über die Restaurierung von Antiquitäten in den Handel – also über die praktische Arbeit am Objekt: Material, Machart, Zustand, Ergänzungen und Reparaturspuren. Seit fast vier Jahrzehnten bewertet er täglich Kunst, Antiquitäten, Schmuck und Edelmetalle.

Bernd Dose erstellt fundierte Privatgutachten für Versicherungen, Erbauseinandersetzungen und die Aufteilung von Nachlässen. Grundlage ist seine jahrzehntelange tägliche Erfahrung in der Bewertung von Kunst, Antiquitäten, Schmuck und weiteren Wertgegenständen.

So erhalten Sie eine fachkundige und nachvollziehbare Einschätzung aus der Praxis. Sollte in einem besonderen Fall ausdrücklich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erforderlich sein, weisen wir Sie selbstverständlich bereits vor der Beauftragung darauf hin.

Kontakt für Kanzleien und Nachlassverwaltungen

Für eine Anfrage nennen Sie bitte Anlass, Umfang, Objektgruppen und gewünschten Zeitrahmen.

Telefon: 04 51 / 72 556

E-Mail: info@goldankauf-dose.de

Adresse: ANTIK & KUNST, Breite Straße 4, 23552 Lübeck

Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich ein Gutachten?

Das hängt vom Umfang ab. Für einzelne Stücke ist eine kurzfristige Einschätzung möglich, für einen ganzen Nachlass wird ein Termin vereinbart.

Bewerten Sie auch, ohne anzukaufen?

Ja – und zwar grundsätzlich. Was begutachtet wird, wird nicht angekauft. Eine Schätzung verpflichtet zu nichts.

Wonach richtet sich das Honorar?

Nach Zeitaufwand, Anzahl der Objekte und ermitteltem Wert. Als Orientierung sind rund 2,5 Prozent des Schätzwerts üblich. Honorar und Frist werden vor der Auftragsannahme festgelegt.

Für wen erstellen Sie Gutachten?

Für Erbengemeinschaften, Anwaltskanzleien, Versicherungen und Privatpersonen.

Kommen Sie für die Bewertung vor Ort?

Bei größeren Beständen ja, nach Absprache. Einzelne Stücke können Sie in die Breite Straße 4 mitbringen.

Passend dazu